§ 1 Gegenstand des Vertrages
(1) Softwareprodukt
Gegenstand des Vertrages ist die dauerhafte Überlassung
des Softwareprodukts an den Kunden und die Einräumung des Rechtes
zur eigenen Nutzung. Das Softwareprodukt beinhaltet das Softwareprogramm
und die zugehörige Dokumentation in digitaler Form.
(2) Code
Das Softwareprodukt wird in ausführbarer Form
(Objektcode) geliefert. Der Quellcode ist nicht Gegenstand des Vertrages
und wird daher nicht mit ausgeliefert.
(3) Übergabemedium
Das Softwareprodukt wird auf einem Datenträger
oder durch die Einräumung der Möglichkeit zum Download aus dem Internet
an den Kunden übergeben. Der Kunde erhält zum Zwecke der Nutzung
der Software einen Lizenzschlüssel, der bei Onlinebestellungen per
E-Mail übersendet wird.
(4) Dokumentation
Mit dem Softwareprodukt übergibt die mst software
GmbH die Dokumentation in der vertraglich vereinbarten Sprache.
(5) Angaben in Werbemedien
Angaben zu dem Softwareprodukt in Werbemedien,
einschließlich der Angaben zu Ergänzungen und Erweiterungen stellen
lediglich Beschreibungen des Softwareprodukts dar und beinhalten
keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 443 Abs. (1) BGB.
§ 2 Nutzungsrechte an dem Softwareprodukt
(1) Installation, Laden, Ablauf
Der Kunde erwirbt das einfache, zeitlich unbeschränkte
Recht, das Softwareprodukt auf maximal einem Arbeitsplatz zu nutzen,
sofern der Kunde nicht mehrere Arbeitsplatzrechte erworben hat.
Damit ist der Kunde berechtigt, das Vertragsprodukt auf der vertragsgegenständlichen
Anzahl von Arbeitsplätzen zu installieren, zu laden und ablaufen
zu lassen.
(2) Home Edition, Workstation Edition und Server Edition
Erwirbt der Kunde eine Home-Edition-Lizenz, so
erwirbt er damit die Berechtigung, das Softwareprodukt auf einem
ausschließlich privat genutzten Computer einzusetzen. Erwirbt der
Kunde eine Workstation-Edition-Lizenz, so erwirbt er damit die Berechtigung,
das Softwareprodukt auf einem gewerblich genutzten Computer einzusetzen.
Erwirbt der Kunde eine Server-Edition-Lizenz, so erwirbt er damit
die Berechtigung, das Softwareprodukt auf einem Serversystem einzusetzen.
(3) Keine Weitergabe an Dritte
Der Kunde ist nicht berechtigt, das Softwareprodukt
an einen Dritten weiterzugeben und die ihm eingeräumten Nutzungsrechte
weiter zu übertragen oder das Softwareprodukt sonst wie zu verbreiten,
etwa durch Vermieten oder Verleihen.
(4) Sicherheitskopie
Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherheitskopie
des Softwareprodukts auf einem beliebigen Speichermedium zu erstellen.
(5) Testversionen (Trial/Shareware)
Die Übergabe einer Testversion berechtigt den
Kunden, das Softwareprodukt für den Testzeitraum zu nutzen. Nach
Ablauf des Testzeitraums hat der Kunde das Softwareprodukt zu löschen,
sofern er es nicht erwirbt. Die Inanspruchnahme einer Testversion
ist pro Softwareprodukt nur einmal möglich.
(6) Schutzrechtsvermerke
Urheberrechts- und sonstige Schutzrechtsvermerke,
die in dem Softwareprodukt angebracht sind, dürfen weder entfernt
noch verändert werden und sind in jeder Kopie mit zu übertragen.
(7) Änderung, Dekompilierung
Der Kunde ist zur Vornahme von Änderungen an
dem Softwareprodukt, zur Dekompilierung und zur Zurückentwicklung
nur in den gesetzlich benannten Ausnahmefällen der §§ 69d und 69e
UrhG berechtigt. Die Berechtigung zur Vornahme dieser Handlungen
zum Zwecke der Fehlerberichtigung setzt jedoch voraus, dass die
mst software GmbH eine vorherige Aufforderung des Kunden zur Fehlerberichtigung
abgelehnt hat.
(8) Begleitmaterialien
Die Begleitmaterialien sind urheberrechtlich
geschützt. Jede Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung dieser
Materialien ist untersagt. Urheberrechtsvermerke und Markenzeichen
dürfen nicht entfernt werden.
§ 3 Verträge mit Händlern
Verträge mit Händlern haben die Überlassung des
Softwareprodukts und die Berechtigung des Händlers zum Gegenstand,
dem Endkunden das Softwareprodukt zu den in §§ 1 und 2 aufgeführten
Bedingungen zu überlassen. Der Händler ist nicht berechtigt, dem
Endkunden darüber hinausgehende Rechte an dem Softwareprodukt einzuräumen.
Der Händler ist auch nicht berechtigt das Softwareprodukt auf andere
Weise als die in § 1 genannte Softwareüberlassung auf Dauer zu verbreiten.
§ 4 Sachmängel / Mitteilungspflichten des Kunden
(1) Mängelmitteilung
Der Kunde ist verpflichtet, festgestellte Mängel
innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Feststellung an die mst software
GmbH mitzuteilen. Die Mängelmitteilung hat in Textform (E-Mail,
Telefax, Brief) zu erfolgen und folgende Angaben zu enthalten: Bezeichnung
des Kunden, Zeitpunkt der Mitteilung, Beschreibung des Mängelbildes,
Wiedergabe einer etwa erhaltenen Fehlermitteilung im Wortlaut. Verletzt
der Kunde seine Mitteilungspflicht und führt dies zum Verzug oder
zur Unmöglichkeit der Nacherfüllung so hat die mst software GmbH
diese Leistungsstörungen nicht zu vertreten.
(2) Nacherfüllung
Bei Vorliegen eines Sachmangels ist die mst software
GmbH berechtigt, die Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Nachbesserung,
Neulieferung oder durch Handlungsanweisung an den Kunden zu erledigen,
soweit die Mängelbeseitigung hierdurch sichergestellt und für den
Kunden zumutbar ist.
(3) Fehlschlagen der Nacherfüllung
Ist die mst software GmbH mit der Nacherfüllung
innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche
ermöglicht, nicht erfolgreich, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt,
Herabsetzung der vertraglichen Vergütung zu verlangen, vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Im Falle des Rücktritts
ist die mst software GmbH berechtigt, für die gezogenen Nutzungen
aus der Anwendung der Vertragsprodukte eine angemessene Entschädigung
zu verlangen.
(4) Soweit der Kunde das Softwareprodukt selbst
ändert oder durch Dritte ändern lässt, entfallen die Ansprüche wegen
Sachmängeln, sofern der aufgetretene Sachmangel auf diese Tatsache
zurückzuführen ist.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr
nach Übergabe des Softwareprodukts. Ist der Kunde ein Verbraucher,
beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.
§ 5 Haftung / Datenverluste
(1) Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Die mst software GmbH haftet
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Leichte Fahrlässigkeit
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen,
soweit nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder Gesundheit, die Haftung für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz,
die Haftung im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels
oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie betroffen sind
oder die mst software GmbH wesentliche Vertragspflichten verletzt
hat. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
haftet die mst software GmbH jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypisch
vorhersehbaren Schadens.
(3) Datenverluste und Datensicherung
Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung
seiner Daten verantwortlich. Bei einem von der mst software GmbH
verschuldeten Datenverlust umfasst die Haftung daher ausschließlich
diejenigen Kosten der Vervielfältigung der Daten von den vom Kunden
zu erstellenden Sicherungskopien und für die Wiederherstellung der
Daten, die auch bei einer ordnungsgemäßen Sicherung verloren gegangen
wären.
§ 6 Hinweis zur Datenverarbeitung
Die mst software GmbH speichert die Daten des
Kunden für den Zweck der Vertragsabwicklung und der Vereinfachung
zukünftiger Leistungserbringung. Eine Nutzung der Kundendaten für
andere Zwecke und eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht
statt.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter
Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen
bedürfen der Textform.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland, so ist der Sitz der mst software GmbH der ausschließliche
Gerichtsstand. Die mst software GmbH kann den Kunden auch an seinem
allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
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