Allgemeine Geschäftsbedingungen der mst software GmbH
§ 1 Gegenstand des Vertrages
(1) Softwareprodukt
Gegenstand des Vertrages ist die dauerhafte Überlassung des Softwareprodukts an den Kunden und die Einräumung des Rechtes zur eigenen Nutzung. Das Softwareprodukt beinhaltet das Softwareprogramm und die zugehörige Dokumentation in digitaler Form.
(2) Code
Das Softwareprodukt wird in ausführbarer Form (Objektcode) geliefert. Der Quellcode ist nicht Gegenstand des Vertrages und wird daher nicht mit ausgeliefert.
(3) Übergabemedium
Das Softwareprodukt wird auf einem Datenträger oder durch die Einräumung der Möglichkeit zum Download aus dem Internet an den Kunden übergeben. Der Kunde erhält zum Zwecke der Nutzung der Software einen Lizenzschlüssel, der bei Onlinebestellungen per E-Mail übersendet wird.
(4) Dokumentation
Mit dem Softwareprodukt übergibt die mst software GmbH die Dokumentation in der vertraglich vereinbarten Sprache.
(5) Angaben in Werbemedien
Angaben zu dem Softwareprodukt in Werbemedien, einschließlich der Angaben zu Ergänzungen und Erweiterungen stellen lediglich Beschreibungen des Softwareprodukts dar und beinhalten keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 443 Abs. (1) BGB.
§ 2 Nutzungsrechte an dem Softwareprodukt
(1) Installation, Laden, Ablauf
Der Kunde erwirbt das einfache, zeitlich unbeschränkte Recht, das Softwareprodukt auf maximal einem Arbeitsplatz zu nutzen, sofern der Kunde nicht mehrere Arbeitsplatzrechte erworben hat. Damit ist der Kunde berechtigt, das Vertragsprodukt auf der vertragsgegenständlichen Anzahl von Arbeitsplätzen zu installieren, zu laden und ablaufen zu lassen.
(2) Home Edition, Workstation oder Professional Edition und Server Edition
Erwirbt der Kunde eine Home Edition Lizenz, so erwirbt er damit die Berechtigung, das Softwareprodukt auf einem ausschließlich privat genutzten Computer einzusetzen. Erwirbt der Kunde eine Workstation oder Professional Edition Lizenz, so erwirbt er damit die Berechtigung, das Softwareprodukt auf einem gewerblich genutzten Computer einzusetzen. Erwirbt der Kunde eine Server Edition Lizenz, so erwirbt er damit die Berechtigung, das Softwareprodukt auf einem Serversystem einzusetzen.
(3) Keine Weitergabe an Dritte
Der Kunde ist nicht berechtigt, das Softwareprodukt an einen Dritten weiterzugeben und die ihm eingeräumten Nutzungsrechte weiter zu übertragen oder das Softwareprodukt sonst wie zu verbreiten, etwa durch Vermieten oder Verleihen.
(4) Sicherheitskopie
Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherheitskopie des Softwareprodukts auf einem beliebigen Speichermedium zu erstellen.
(5) Testversionen (Trial/Shareware)
Die Übergabe einer Testversion berechtigt den Kunden, das Softwareprodukt für den Testzeitraum zu nutzen. Nach Ablauf des Testzeitraums hat der Kunde das Softwareprodukt zu löschen, sofern er es nicht erwirbt. Die Inanspruchnahme einer Testversion ist pro Softwareprodukt nur einmal möglich.
(6) Schutzrechtsvermerke
Urheberrechts- und sonstige Schutzrechtsvermerke, die in dem Softwareprodukt angebracht sind, dürfen weder entfernt noch verändert werden und sind in jeder Kopie mit zu übertragen.
(7) Änderung, Dekompilierung
Der Kunde ist zur Vornahme von Änderungen an dem Softwareprodukt, zur Dekompilierung und zur Zurückentwicklung nur in den gesetzlich benannten Ausnahmefällen der §§ 69d und 69e UrhG berechtigt. Die Berechtigung zur Vornahme dieser Handlungen zum Zwecke der Fehlerberichtigung setzt jedoch voraus, dass die mst software GmbH eine vorherige Aufforderung des Kunden zur Fehlerberichtigung abgelehnt hat.
(8) Begleitmaterialien
Die Begleitmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung dieser Materialien ist untersagt. Urheberrechtsvermerke und Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
§ 3 Verträge mit Händlern
Verträge mit Händlern haben die Überlassung des Softwareprodukts und die Berechtigung des Händlers zum Gegenstand, dem Endkunden das Softwareprodukt zu den in §§ 1 und 2 aufgeführten Bedingungen zu überlassen. Der Händler ist nicht berechtigt, dem Endkunden darüber hinausgehende Rechte an dem Softwareprodukt einzuräumen. Der Händler ist auch nicht berechtigt das Softwareprodukt auf andere Weise als die in § 1 genannte Softwareüberlassung auf Dauer zu verbreiten.
§ 4 Sachmängel / Mitteilungspflichten des Kunden
(1) Mängelmitteilung
Der Kunde ist verpflichtet, festgestellte Mängel innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Feststellung an die mst software GmbH mitzuteilen. Die Mängelmitteilung hat in Textform (E-Mail, Telefax, Brief) zu erfolgen und folgende Angaben zu enthalten: Bezeichnung des Kunden, Zeitpunkt der Mitteilung, Beschreibung des Mängelbildes, Wiedergabe einer etwa erhaltenen Fehlermitteilung im Wortlaut. Verletzt der Kunde seine Mitteilungspflicht und führt dies zum Verzug oder zur Unmöglichkeit der Nacherfüllung so hat die mst software GmbH diese Leistungsstörungen nicht zu vertreten.
(2) Nacherfüllung
Bei Vorliegen eines Sachmangels ist die mst software GmbH berechtigt, die Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Neulieferung oder durch Handlungsanweisung an den Kunden zu erledigen, soweit die Mängelbeseitigung hierdurch sichergestellt und für den Kunden zumutbar ist.
(3) Fehlschlagen der Nacherfüllung
Ist die mst software GmbH mit der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, nicht erfolgreich, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung der vertraglichen Vergütung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Im Falle des Rücktritts ist die mst software GmbH berechtigt, für die gezogenen Nutzungen aus der Anwendung der Vertragsprodukte eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
(4) Soweit der Kunde das Softwareprodukt selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, entfallen die Ansprüche wegen Sachmängeln, sofern der aufgetretene Sachmangel auf diese Tatsache zurückzuführen ist.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr nach Übergabe des Softwareprodukts. Ist der Kunde ein Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.
§ 5 Haftung / Datenverluste
(1) Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Die mst software GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Leichte Fahrlässigkeit
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, die Haftung für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie betroffen sind oder die mst software GmbH wesentliche Vertragspflichten verletzt hat. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die mst software GmbH jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens.
(3) Datenverluste und Datensicherung
Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von der mst software GmbH verschuldeten Datenverlust umfasst die Haftung daher ausschließlich diejenigen Kosten der Vervielfältigung der Daten von den vom Kunden zu erstellenden Sicherungskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäßen Sicherung verloren gegangen wären.
§ 6 Hinweis zur Datenverarbeitung
Die mst software GmbH speichert die Daten des Kunden für den Zweck der Vertragsabwicklung und der Vereinfachung zukünftiger Leistungserbringung. Eine Nutzung der Kundendaten für andere Zwecke und eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Textform.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Sitz der mst software GmbH der ausschließliche Gerichtsstand. Die mst software GmbH kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
Stand: 01.12.2005